- Franziska Honndorf
- 14. Sept. 2022
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 14. Nov. 2022
Beschluss:
Der Kreisausschuss wird beauftragt,
a) in Zusammenarbeit und Abstimmung mit den kreisangehörigen Städten und
Gemeinden eine kreisweite Gründung kommunaler Seniorenräte zu initiieren und die
Kommunen hierbei zu beraten und zu unterstützen.
b) bei der Hessischen Landesregierung auf die Notwendigkeit der Gründung von
Seniorenräten hinzuweisen und der Aufforderung dies in der Hessischen
Gemeindeordnung (HGO) zu verankern und auch durch finanzielle Unterstützung der
Kommunen durch das Land Hessen für die Einrichtung von Seniorenräten Anreize zu
geben.
Begründung:
Seniorenräte tragen dazu bei, dass die zunehmende Zahl der älteren Mitbürger/-innen
unmittelbare Ansprechpartner hat und Entscheidungen der kommunalen Politik und
Verwaltung Legitimation erfahren können, indem sie sich bei den verschiedenen
Sachverhalten schon während des Entscheidungsfindungsprozesses aktiv beteiligen. Damit
tragen sie zur Entlastung der kommunalen Akteure aus Politik und Verwaltung bei. Das
Engagement in einem Seniorenrat und die Aktivitäten des Seniorenrates sind deshalb sehr
wichtig: denn dadurch werden die Bedürfnisse und die Interessen von älteren Menschen
aktiv in Entscheidungen der Kommune berücksichtigt. Er ist Sprachrohr in Zusammenarbeit
mit den Institutionen, Verbänden und Gruppen, die sich um die Anliegen älterer Menschen
kümmern. Er hat insbesondere die Aufgabe, diese Interessen auf kommunaler Ebene zu vertreten und an der Bearbeitung seniorenrelevanter Belange mitzuwirken. Ein Seniorenrat
setzt sich für eine gute Lebensqualität Älterer ein und möchte vor allem daran mitwirken,
dass die besonderen Interessen der älteren Menschen auf Selbstbestimmung und Teilhabe
in der Gesellschaft gestärkt werden. Zur Daseinsfürsorge der Kommunen gehört, sich auch
oder vermehrt seniorenpolitischen Themen anzunehmen.
Vor diesem Hintergrund sollten die Städte und Gemeinden über die Notwendigkeit,
Wichtigkeit und die Planungen zur Gründung von Seniorenräten umfassend informiert
werden. Nach Möglichkeit sind diese hierbei zu beraten und zu unterstützen, damit die
kommunalen Vertreterinnen und Vertreter nicht Gegner, sondern als Fürsprecher für das
Anliegen gewonnen werden können. Hier sollten auch in enger Abstimmung die formalen
Rahmenbedingungen geklärt werden.
Aufgrund dessen, dass die Zahl der Seniorenräte in den hessischen Städten und
Gemeinden (von 422 verfügen nur etwa 1/3 über Seniorenräte) als unbefriedigend
bezeichnet werden muss, wäre und ist eine Verankerung in der Hessischen
Gemeindeordnung als notwendig zu sehen. Dies bestätigen auch die Zahlen in unserem
Landkreis. Nur bei 6 der 22 Städten und Gemeinden im Landkreis Marburg-Biedenkopf
wurde eine Seniorenvertretung eingerichtet. Aus diesem Grund ist Handlungsbedarf
gegeben und den Kommunen ist die Wichtigkeit sich intensiver mit seniorenpolitischen
Fragen bewusst zu machen. Gerade vor dem Hintergrund des allseits bekannten
demographischen Wandels und der „Überalterung“ unserer Gesellschaft, sind und werden
seniorenpolitische Themen von großer Bedeutung. Daher ist es erforderlich, dies auch auf
Ebene der Landespolitik den entsprechenden Stellenwert einzuräumen und die Gründung
von Seniorenräten gesetzlich festzulegen.
gez. Jürgen Reitz / Fraktionsvorsitzender
Bernd Schmidt / Stellv. Fraktionsvorsitzender
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