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  • Franziska Honndorf
  • 14. Sept. 2022
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 14. Nov. 2022

Beschluss:

Der Kreisausschuss wird beauftragt,

a) in Zusammenarbeit und Abstimmung mit den kreisangehörigen Städten und

Gemeinden eine kreisweite Gründung kommunaler Seniorenräte zu initiieren und die

Kommunen hierbei zu beraten und zu unterstützen.

b) bei der Hessischen Landesregierung auf die Notwendigkeit der Gründung von

Seniorenräten hinzuweisen und der Aufforderung dies in der Hessischen

Gemeindeordnung (HGO) zu verankern und auch durch finanzielle Unterstützung der

Kommunen durch das Land Hessen für die Einrichtung von Seniorenräten Anreize zu

geben.


Begründung:

Seniorenräte tragen dazu bei, dass die zunehmende Zahl der älteren Mitbürger/-innen

unmittelbare Ansprechpartner hat und Entscheidungen der kommunalen Politik und

Verwaltung Legitimation erfahren können, indem sie sich bei den verschiedenen

Sachverhalten schon während des Entscheidungsfindungsprozesses aktiv beteiligen. Damit

tragen sie zur Entlastung der kommunalen Akteure aus Politik und Verwaltung bei. Das

Engagement in einem Seniorenrat und die Aktivitäten des Seniorenrates sind deshalb sehr

wichtig: denn dadurch werden die Bedürfnisse und die Interessen von älteren Menschen

aktiv in Entscheidungen der Kommune berücksichtigt. Er ist Sprachrohr in Zusammenarbeit

mit den Institutionen, Verbänden und Gruppen, die sich um die Anliegen älterer Menschen

kümmern. Er hat insbesondere die Aufgabe, diese Interessen auf kommunaler Ebene zu vertreten und an der Bearbeitung seniorenrelevanter Belange mitzuwirken. Ein Seniorenrat

setzt sich für eine gute Lebensqualität Älterer ein und möchte vor allem daran mitwirken,

dass die besonderen Interessen der älteren Menschen auf Selbstbestimmung und Teilhabe

in der Gesellschaft gestärkt werden. Zur Daseinsfürsorge der Kommunen gehört, sich auch

oder vermehrt seniorenpolitischen Themen anzunehmen.

Vor diesem Hintergrund sollten die Städte und Gemeinden über die Notwendigkeit,

Wichtigkeit und die Planungen zur Gründung von Seniorenräten umfassend informiert

werden. Nach Möglichkeit sind diese hierbei zu beraten und zu unterstützen, damit die

kommunalen Vertreterinnen und Vertreter nicht Gegner, sondern als Fürsprecher für das

Anliegen gewonnen werden können. Hier sollten auch in enger Abstimmung die formalen

Rahmenbedingungen geklärt werden.

Aufgrund dessen, dass die Zahl der Seniorenräte in den hessischen Städten und

Gemeinden (von 422 verfügen nur etwa 1/3 über Seniorenräte) als unbefriedigend

bezeichnet werden muss, wäre und ist eine Verankerung in der Hessischen

Gemeindeordnung als notwendig zu sehen. Dies bestätigen auch die Zahlen in unserem

Landkreis. Nur bei 6 der 22 Städten und Gemeinden im Landkreis Marburg-Biedenkopf

wurde eine Seniorenvertretung eingerichtet. Aus diesem Grund ist Handlungsbedarf

gegeben und den Kommunen ist die Wichtigkeit sich intensiver mit seniorenpolitischen

Fragen bewusst zu machen. Gerade vor dem Hintergrund des allseits bekannten

demographischen Wandels und der „Überalterung“ unserer Gesellschaft, sind und werden

seniorenpolitische Themen von großer Bedeutung. Daher ist es erforderlich, dies auch auf

Ebene der Landespolitik den entsprechenden Stellenwert einzuräumen und die Gründung

von Seniorenräten gesetzlich festzulegen.


gez. Jürgen Reitz / Fraktionsvorsitzender

Bernd Schmidt / Stellv. Fraktionsvorsitzender

 
 
 

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