- reitz-heike
- 25. Sept. 2024
- 1 Min. Lesezeit

Der Kreistag hat folgende 3 weitere Beschlüsse, zum Erhalt des DRK Krankenhaus in Biedenkopf für die Region Hinterland gefasst!
1. Zur Sicherstellung des Weiterbetriebes des DRK-Krankenhauses Biedenkopf aus der Insolvenzmasse gewährt der Landkreis für das Jahr 2024 über die am 22.03.2024 beschlossene Verlustübernahme in Höhe von 2.662.000 € hinaus eine zusätzliche Verlustübernahme in Höhe von bis zu 2.508.000 €.
Der Kreistag beschließt hierfür nach § 52 Abs. 1 Satz 1 Hessische Landkreis-Ordnung (HKO) i.V. mit § 100 Hessische Gemeindeordnung (HGO) eine weitere außerplanmäßige Aufwendung und Auszahlung in Höhe von 2.508.000 €.
2. Der Kreisausschuss wird beauftragt, mit dem Insolvenz-Verwalter auf eine möglichst zeitnahe, sanierende Übertragung des Krankenhausbetriebes hinzuwirken und die Grundlagen für einen Weiterbetrieb zu erarbeiten.
Ein Stufenplan zur Umsetzung mit Entwurf eines Betriebs-Konzeptes ist dem Kreistag nach Möglichkeit bis zum Jahresende 2024 vorzulegen.
3. Damit ein Betriebsübergang vorbereitet und ermöglicht werden kann und gleichzeitig der laufende Betrieb bis dahin sichergestellt bleibt, erklärt der Landkreis seine grundsätzliche Bereitschaft zu einer Verlust-Übernahme auch über den 31.12.2024 hinaus.
Die Beschlüsse im Kreistag erfolgt EINSTIMMIG!
HINWEIS:
Der UWG-Antrag zum ERHALT des DRK Krankenhaus in Biedenkopf wurde zurückgestellt, weil es noch einen offenen Punkt (siehe unten) des UWG-Antrag gibt! Dieser Punkt wird auf einer der nächsten Kreistagssitzungen verschoben!
Offener Punkt:
"Der Kreisausschuss wird weiterhin beauftragt, ein zukunftsfähigen Weiterbetrieb (Erhalt) des Krankenhauses herbeizuführen. Vorrangig sollte ein Kreis-Krankenhaus als Trägermodell im Mittelpunkt stehen"
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