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  • reitz-heike
  • 11. Jan. 2024
  • 6 Min. Lesezeit

Nachfolgend die Haushaltsrede 2024 des UWG

Fraktionsvorsitzender Bernd Schmidt, gehalten am 15.12.2023 in der Kreistagssitzung


Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

meine sehr geehrten Damen und Herren,

 

zu Beginn meiner Ausführungen meinen herzlichen Dank an das Team der Finanzabteilung für die Erstellung des Haushaltsplan-Entwurfs, der guten Erarbeitung und den umfangreichen fachlichen Informationen im Vorfeld und bei den Beratungen. Glückwünsch, dass es gelungen ist, den Haushaltsentwurf so aufzustellen, dass dieser trotz des nicht unerheblich hohen ausgewiesenen Defizits genehmigungsfähig ist und ein Haushaltssicherungskonzept vermieden und ein sog Haushaltsausgleich 2. Klasse erzielt werden kann. Wie aus dem Vorbericht zu entnehmen ist, belaufen sich die Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zum 31.12.2022 auf 118,3 Mio. €. So kann der Fehlbedarf von 20,5 Mio. € in 2024 und auch die Summe der Fehlbeträge in Finanzplanungszeitraum bis 2027 voraussichtlich ausgeglichen werden.

 

Sicherlich könnte man jetzt jede einzelne Position und Maßnahme im Haushaltsentwurf untersuchen und intensiv beleuchten. Aber die Zahlen und Ausführungen zeigen auch, dass ein Sparwille vorhanden ist und Einschränkungen in vielen Produktbereichen erkennbar und offensichtlich sind. Inwieweit hier noch weitere Potentiale ausgeschöpft werden könnten, lasse ich an dieser Stelle zunächst offen.

 

Ein erfreuliches Signal in Richtung unserer Städte und Gemeinden ist, dass trotz des hohen Defizites keine Erhöhung der Kreis-Umlage erfolgt. Bei 118 Mio. € Rücklage sicherlich noch vertretbar, aber bei realistischer Betrachtung wohl nur eine Verschiebung der negativen Entscheidung. Denn die Effekte und Auswirkungen des KFA werden sich auf die Einnahmesituation des Landkreises auswirken und spätestens dann werden wir über eine Anhebung der Kreis-


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Umlage reden.

Daher ist es zwingend notwendig den KFA zu reformieren, anzupassen und eher kommunalfreundlich zu gestalten. Hier bedarf es gemeinsamer Aktivitäten und vielleicht findet man in der neuen Landesregierung einen Gesprächspartner, der sich für die Belange und Nöte der kommunalen Familie engagiert. Wenn auch für das kommende Jahr durch erhebliche Steigerung bei den Schlüsselzuweisungen und starker Senkung der zu leistenden Umlagen ein Nettoüberschuss von rd. 9,6 Mio. € ausgewiesen wird, ist mit einem solchen Ergebnis in den kommenden Jahren nicht davon auszugehen.

 

Wenn wir erfreulicherweise auf eine recht hohe Rücklage zurückgreifen können, so stehen diesen auch Haushaltsreste in Höhe von über 60 Mio. € und somit nicht in unerheblichem Maße gegenüber.

Hier wäre eine intensive Prüfung und Abarbeitung der Maßnahmen notwendig, um so genaue belastbare Zahlen aufzuzeigen. Denn möglicherweise sind hier aufgeführte Maßnahmen zu bereinigen und nicht als „kleiner Rückhalt“ für Eventualitäten vorzuhalten.

 

Investitionen sind stets wichtig und werden auch von unserer Seite begrüßt und unterstützt, aber bei einer angespannten Haushaltssituation müssen auch Investitionen gut überlegt werden. Besonders dann, wenn über 60 Mio. € an Ausgabereste für noch laufende Maßnahmen bestehen.

Denn jede neu zu finanzierende Maßnahme bedeutet auch Belastungen für die Zukunft. Es sollte daher sicherlich möglich sein, ein selbst aufgelegtes Investitionsprogramm bzw. mehrjährigen Investitionsplan anzupassen. Die Bedenken zu dem 160 Mio.€ Programm haben wir von Seiten der UWG bereits in den vergangenen Haushaltsreden zum Ausdruck gebracht.

 

Aus unserer Sicht bedauerlich, ist die starke Reduzierung von 1,2 Mio. € bei den Instandhaltungsmaßnahmen. Gerade im Bereich der Bauunterhaltung und den Sanierungsmaßnahmen sehen wir Handlungsbedarf, um so die Substanz zu erhalten.

 

Weiterhin bedarf es einer dringenden Überprüfung der Zahl und Notwendigkeit der kreiseigenen und angemieteten Liegenschaften. Vor allem vor dem Hintergrund der Realisierung des Erweiterungsbaues, dessen Kosten eine extreme Steigerung verzeichnet. Auch hier hatten wir schon sehr früh unsere Bedenken geäußert und die Kostenexplosion ist nun wahr geworden. Es sollte daher versucht werden, die Verwaltungen des Landkreises auf einen zwingend notwendigen Gebäudebestand zu beschränken. Auch das Thema Homeoffice sollte hier ein Augenmerk erhalten und über Ausbau und Erweiterung des sich zwischenzeitlich etablierten Arbeitsmodells nachgedacht werden.

 

Sehr zu begrüßen ist der Ansatz von 3,2 Mio. € beim Produkt „Radverkehrsförderung“ für den Bau und Ausbau von Radwegen. Denn dem steigenden Radverkehr ist definitiv Rechnung zu tragen. Es bleibt aber wohl abzuwarten, welche Maßnahmen tatsächlich realisiert und umgesetzt werden.

 

Einer der größten Posten im Haushalt des Landkreises sind und bleiben die Personalkosten. Über Jahre hinweg muss hier festgestellt werden, dass die Planzahlen mit den in den Ergebnissen ausgewiesenen Ist-Zahlen teilweise in nicht unerheblichem Maße differieren. Wenn auch bei der Vorstellung und Erläuterung des Haushaltsplanes versucht wird, die veranschlagten Zahlen und Personalmaßnahmen nachvollziehbar darzustellen, sehen wir hier – wie in all den Jahren zuvor – doch einen gewissen Puffer.

Hier greife ich gerne auf die Stellungnahme der Bürgermeister zurück, die ebenfalls ausführlich zu diesem Thema Stellung nehmen und in der darauf verwiesen wird, dass nicht alle Potentiale im Personalbestand ausgeschöpft sind. Erlauben Sie mir hier die Stellungnahme zu zitieren: „Der Landkreis beschäftigt fachlich einwandfrei geschultes Personal auch in ausreichender Zahl, um durch Verschiebung der Prioritäten, Umstrukturierungen in der Aufgabenorganisation und insgesamt durch personelle Umplanungen den Fachdiensten im Pflichtbereich kurzfristig kompetente Entlastung und Unterstützung zur Verfügung stellen zu können“. 

Auch in den Städten und Gemeinden sieht man sich stets wachsender Aufgaben gegenüber und diese werden dort grundsätzlich ohne Stellenausweitung gestemmt.

Ein Personalausbau ist sicherlich schön, wünschenswert und zu begrüßen, um so auf einfachem Weg Aufgaben erledigen zu können. Aber bei einem so hohen Haushaltsdefizit ist eine solche Maßnahme doch eher fraglich und die Anregung von Seiten der Bürgermeister bestimmt überlegenswert.

 

Die Kostensteigerungen für Sach- und Dienstleistungen sind aufgrund der extremen Steigerungen für Energieaufwendungen sicherlich vertretbar und weitgehend begründet. Allerdings war in den zurückliegenden Jahren stets festzustellen, dass aufgrund einer vorsichtigen Planung und Veranschlagung ein positives Ergebnis erzielt werden konnte.

 

Die Personalkosten sowie die Sach- und Dienstleistungen sind daher im Rahmen des Haushaltsvollzugs weiterhin intensiv zu beobachten und wir werden sehen, inwieweit Plan und Ist-Zahlen sich im Laufe des Jahres darstellen.

 

 

Unsere Fraktion und auch ich ganz persönlich sind immer für Einsparungen und das Ausschöpfen aller Sparpotentiale, um so auch Folgekosten durch entstehende Belastungen für künftige Jahre zu vermeiden. Aber extremes Einsparen vor allem bei Pflichtaufgaben kann evtl. auch als etwas riskant gesehen oder bezeichnet werden. Besonders die aktuelle Situation kann schnell auch dazu führen, dass im Laufe des Jahres die Pflichten evtl. nicht mehr im notwendigen Umfang erfüllt werden können und Nachfinanzierungen erforderlich werden.

Die Erwartung und Hoffnung auf mögliche Fördertöpfe, Zuschüsse und Unterstützungen geplanter Aufgaben, sind in der heutigen Zeit mehr als fraglich. Auch wenn es eine Vielzahl von Förderprogrammen und Zuschussmöglichkeiten für kommunale Maßnahmen gibt, so sind Bewilligungen oder gar Zahlungen aufgrund der leeren Kassen sicherlich nicht zu erwarten. Inwieweit sich die fehlenden 60 Mrd. beim Bund auch auf die kommunale Ebene, besonders bei Klimaschutzmaßnahmen, auswirken wird, werden wir sicherlich in naher Zukunft sehen.

 

Die freiwilligen Leistungen nehmen zwar nur ein geringes Volumen im Haushalt ein, so sind aber auch hier Einsparpotentiale zu sehen. Zu nennen ist hier beispielsweise der Bereich der Bürgerbeteiligung. Sicherlich gut gedacht und ein guter Ansatz gewesen, aber inwieweit es ein Erfolgsmodell war oder ist, lasse ich mal offen. Zum anderen sollte überlegt werden, ob Publikationen in Form von Hochglanzbroschüren, der Zeitschrift Landkreis oder das Jahrbuch noch zeitgemäß und sinnvoll sind. Wenn es sich hier, gemessen am gesamten Haushaltsvolumen, auch nur um geringe Positionen handelt, sind doch Einsparpotentiale vorhanden.

 

Wenn auch eine umfangreiche Rücklage vorhanden ist, weist der Haushaltsentwurf 2024 einen negativen Finanzmittelbestand von rd. 500.000 € aus. Dies sollte jeden finanzpolitisch Verantwortlichen nachdenklich stimmen. Auch im Hinblick auf die Finanzplanung der kommenden Jahre, die eine weitere Erhöhung des negativen Finanzmittelbestandes ausweisen.

 

Inwieweit eine erneute Zuweisung aus dem Landesausgleichsstock zu erwarten ist, muss mit vielen Fragezeichen und eher als unrealistisch gesehen werden. Dies gilt ebenso für die Gewinnausschüttung der Sparkasse in Höhe von 3,5 Mio. €. In der HH-Rede des LR wurde ausgeführt, dass es nach Gesprächen mit dem Vorstand der Sparkasse Grund für Optimismus einer Ausschüttung gibt und die ja auch schon im HH-Entwurf veranschlagt wurden. Bleibt zu hoffen, dass die Ausschüttung auch kommt. Ansonsten fehlen die 3,5 Mio.

 

Alle geplanten Maßnahmen wirken sich teils direkt oder indirekt auf die Haushalte der Landkreiskommunen aus. Daher ist die finanzielle Situation unserer Städte und Gemeinden im Blick zu behalten und ein intensiver Austausch mit ihnen von zwingender Notwendigkeit. Neben der allgemeinen Anhörung im Rahmen der Erstellung des Haushaltsplanes, sollte man auch über weitere mögliche Kooperationen nachdenken, mit der Synergien erzielt werden könnten.

 

 

Ohne einzelne Produkte bzw. Produktbereiche näher zu beleuchten oder beleuchtet zu haben, gibt es aus unserer Sicht bereits im Großen und allgemeinen schon noch einige Möglichkeiten und Spielräume die genutzt werden können, um die finanzielle Lage zu verbessern.

 

Wir haben bewusst auf Änderungsanträge zum Haushalt verzichtet, da aufgrund langjähriger Erfahrung, diese eh keine Mehrheit und Zustimmung gefunden hätten. Wir werden aber den Haushaltsvollzug im Auge behalten und uns vorbehalten, zu gegebener Zeit entsprechende Maßnahmenanträge einzureichen.

 

Sicherlich sind wir nicht mit allen Veranschlagungen und Maßnahmen einverstanden, aber die kurzen und allgemeinen Ausführungen zeigen, zum einen ein Lob für den Versuch einen soliden Haushalt aufzustellen, der aber doch einige Risiken, Unwägbarkeiten und Schwankungen aufweist.

Unter Respektierung des erkennbaren Sparwillens und es vermieden werden kann ein Haushaltssicherungskonzept erstellen zu müssen, werden wir den Haushalt an dieser Stelle auch nicht ablehnen, sondern uns enthalten.

 

Zum Schluss noch ein Wort zum DRK Krankenhaus in Biedenkopf. Nachdem aktuell das Insolvenzverfahren läuft und der Insolvenzverwalter mit einem optimistischen Blick in die Zukunft für das DRK-Krankenhaus blickt, ist es für das Hinterland unbedingt wichtig, dass eine Zukunftslösung für das Krankenhaus geschaffen wird. Der Landkreis muss sich für eine zukunftfähigen Lösung aktiv einsetzen und einschalten, sollte es zu finanziellen Problemen kommen. Wir als UWG-Fraktion stehen an der Seite der Trägerschaft und der Belegschaft. Das Krankenhaus muss erhalten bleiben und der Betrieb muss sichergestellt werden!"

 

 

Aufgrund dessen, dass sich aus unserer Sicht im Wirtschaftsplan 2024 des Eigenbetriebs Jugend- und Kulturförderung keine gravierenden Maßnahmen oder Ansatzpunkte für Kritik ergeben, werden wir diesem unsere Zustimmung geben.

 

 

 

Bernd Schmidt

Fraktionsvorsitzender UWG

                                                   

 
 
 

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